In regelmäßigen Abständen berichten die Medien von der Vielzahl neuer Unternehmen, die sich um eine Befreiung der Ökostromumlage EEG bemühten. Tenor: Je mehr Unternehmen befreit werden, desto teurer wird der Strom für den privaten Endkunden. Zu jedem Beitrag das immer gleiche Märchen: Auch Hotels, Golfplätze oder Hühnerfarmen würden keine Ökoumlage mehr zahlen. Klar ärgert das den Privatkunden. Doch die Behauptung ist Unfug. Und dann: Statt die wirklich befreiten Unternehmen zu nennen, wird nur über die Zahl der Neuanträge berichtet, nicht der tatsächlich Stattgegebenen. Eine Irreführung.
Was haben Sie uns für einen Mist erzählt: Golf- und Tennisplätze würden von der EEG-Umlage befreit und machten dem Privatkunden den Strom teuer haben die Grünen unter Jürgen Trittin monatelang im Vorwahlkampf behauptet. Dann: Schon im Herbst 2012 rudert die Partei Kleinlaut zurück.
Dumm nur: In der Presse haben viele das Dementi irgendwie nicht mitbekommen und verbreiten das Märchen auch ein Jahr später bei jedem Bericht zur EEG-Umlage munter aufs Neue.
Auch heute erzählen Tagesschau, Spiegel Online die Mär von den befreiten Golfplätzen:
Die Grünen wollen die Ausnahmen deutlich zurückschrauben. Sie argumentieren, ermäßigte Entgelte etwa für Golfplätze, Autohäuser und Hähnchenmäster seien wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Quelle: Tagesschau/ARD (21.10.2013)
Hunderte Firmen profitieren von einer Ausnahme bei den Stromnetzentgelten. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen haben 2013 bereits 1500 Unternehmen einen Rabatt beantragt. Die Regelung betrifft unter anderem Hotels, Autohäuser, Golfclubs. Quelle: Spiegel Online (21.10.2013)
Dabei würde ein Blick in das EEG Klarheit verschaffen. Da heißt es im Abschnitt 2, Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen eindeutig:
Bei einem Unternehmen des produzierenden Gewerbes erfolgt die Begrenzung nur, soweit es nachweist, dass und inwieweit 1. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr a.) der von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen bezogene und selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle mindestens 1 Gigawattstunde betragen hat.
Geht es noch deutlicher? Befreit wird nur PRODUZIERENDES Gewerbe mit einem Stromverbrauch von mindestens 1 GIGAWATT pro Jahr. Nicht einmal energiehungrige Rechenzentren mit deutlich mehr als 1 Gigawatt Stromverbrauch pro Jahr können die EEG-Umlage umgehen. Hier handelt es sich nämlich um Dienstleister und kein produzierendes Gewerbe.
Wie soll das also bei Golfplätzen funktionieren? Gras wird da meines Wissens unter Einsatz von stromintensiver Höhensonne noch nicht verkauft.
Wird Zeit, dass einige vom produzierenden Geschreibe mal wieder in die Gesetzestexte schauen, bevor sie alte Märchen neu verkaufen.