Lehrstunde „Bundestrojaner“
Was lernen wir also aus der Affäre um den „Bundes-“ oder „Landestrojaner“? Wann immer auch die kleinste technische Möglichkeit zur Überwachung gegeben wird, wird sie maximal ausgenutzt werden. Ein Trojaner, der nur bei Verdacht auf „schwerste Verbrechen“, aka Terrorismus, Telefongespräche abhören oder Screenshots von E-Mails oder Chats machen darf, wird plötzlich bei Verdachtsfällen viel kleineren Ausmaßes (Ausfuhr von Medikamenten die ggf. unter Betäubungsmittelgesetz fallen) zur kompletten Fernsteuerung des Computers genutzt. Weiterlesen