Was lernen wir also aus der Affäre um den „Bundes-“ oder „Landestrojaner“? Wann immer auch die kleinste technische Möglichkeit zur Überwachung gegeben wird, wird sie maximal ausgenutzt werden. Ein Trojaner, der nur bei Verdacht auf „schwerste Verbrechen“, aka Terrorismus, Telefongespräche abhören oder Screenshots von E-Mails oder Chats machen darf, wird plötzlich bei Verdachtsfällen viel kleineren Ausmaßes (Ausfuhr von Medikamenten die ggf. unter Betäubungsmittelgesetz fallen) zur kompletten Fernsteuerung des Computers genutzt.
Bliebe noch das Thema Vorratsdatenspeicherung und DNS-Sperren: Das sollte ja auch nuuuuur bei ganz bösen Jungs und ganz schlimmen Webseiten angewandt werden. Kinderpornographie und so. Aber wir dürfen sicher sein: Steht die Infrastruktur erst einmal, dann wird die Anwendung selbiger ganz schnell und ohne mit der Wimper zu zucken ausgeweitet. Die Begehrlichkeiten und Interessensgebiete sind groß und vielschichtig.
Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Na, dann warten wir mal ab, bis nach Installation aller möglichen Maßnahmen irgendwann einmal „die falschen Leute“ an die Macht kommen. Manchmal frage ich mich, wer Anno 1990 eigentlich mit wem wiedervereinigt wurde. Die DDR mit der BRD oder die BRD mit der DDR? Erich Honecker hätte von den Möglichkeiten die sich heute ergeben nicht zu träumen gewagt…
Auch für Laien verständlich erklärt Alexander Svensson die Funktion des Trojaners auf vimeo:
Der Staatstrojaner in 3½ Minuten from Alexander Svensson on Vimeo.