OLG-Münster sieht Lottoziehung im Fernsehen problematisch

Da sieht man mal wieder, wie verlogen diese Debatte um angebliche Suchtprävention ist, wenn es darum geht, Glücksspiele wie Lotto im Internet zu verbieten. Das OLG-Münster hat sich jetzt zur staatlichen Lotterie geäußert und ist der Auffassung, dass die Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen sowie die ständige Bewerbung des Lottos mit der Nennung der aktuellen Jackpotsummen ebenfalls nicht mit den Zielen einer Suchtprävention in Einklang zu bringen sind. Warum ist also Lottospielen im Internet verboten? Damit die staatlichen Lottogesellschaften von privaten Wettbewerbern wie beispielsweise Tipp24.com verschont bleiben. Es geht nicht um Suchtprävention, es geht um Wettbewerbsverhinderung.

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